Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: vertagt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Beschreibung des Vorhabens: Neubau einer Doppelgarage
Ort: Fl.Nr.
3148/5, Gem. Neubrunn
Unterlagen vom: 08.11.2023
Eingang der Unterlagen Gde. am: 11.01.2024
Das Baugrundstück liegt: O
im Außenbereich
O
im Innenbereich nach § 34 BauGB
X im Gültigkeitsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
Kirchenberg, WA-Gebiet
Ausnahme/Abweichung/Befreiung aus städtebaulicher Sicht
vertretbar: ja
Nachbarunterschriften vollständig: nein
Erschließung gesichert: ja
Gesichtspunkte, die der Erteilung des Einvernehmens
entgegenstehen: nein
Weitere Hinweise:
Die notwendige Befreiung wird wie folgt beantragt und begründet:
Hiermit wird folgende
Befreiung von den Punkten 4.1 und 4.3 des B-Plans sowie § 2 der Bayerischen
Garagen- und Stellplatzverordnung beantragt.
Auf Grund der Hanglage
und der begrenzten Grundstücksfläche bei gleichzeitiger Vorgabe mindestens 3
Stellplätze zu errichten, ist der abstand zu der Verkehrsfläche mit der Garage
nicht einzuhalten. Da die Sicht auf die Verkehrsfläche durch den geplanten
Garagenbau nicht eingeschränkt ist bitten wir um die Befreiung von den oben
genannten Punkten.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis weitere Informationen vom Landratsamt Würzburg
kommen.
Erster Bürgermeister Heiko Menig hat wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.