Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministerium des Innern werden die im Jahr 2023 eingegangenen Spenden dem Gemeinderat zur Annahme der Spenden vorgetragen. Dieses Vorgehen ist dem Straftatbestand der Vorteilsnahme (§331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches – StGB) geschuldet und dient der Transparenz.

 

Die einzelnen Spenden werden durch den Vorsitzenden vorgetragen:

 

Verein der Garten- und Blumenfreunde

 

Spende für Spielgerät wegen Auflösung des Vereins

15.000,00 €

Verein der Garten- und Blumenfreunde

 

Spende wegen Auflösung des Vereins

3.930,11 €

Funk Containerdienst

 

Spende für KiGa Böttigheim

200,00 €

Hirsch, Matthias

 

Spende für KiGa Böttigheim

50,00 €

Spenden von Advents-fenstern Böttigheim

 

Spenden für KiGa Böttigheim

200,00 €

Klewar, Josef

 

Spende für Schwimmbad

50,00 €

Rösch, Tanja

 

Spende für Schwimmbad aus Yoga-Kurs

130,00

Bauer, Werner

 

Spende für FFW

100,00 €

 

Der Spendenannahme stehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Bedenken entgegen. Es sind keine Anhaltspunkte für einen Verdacht der Beeinflussung durch die Spendenannahme zu erkennen.


Beschluss:

 

Die Spenden werden, wie vorgetragen, angenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Spenden dem Spendenzweck entsprechend zuzuführen.