Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Sachverhalt:
Bei
dem Vorhaben handelt es sich um eine Neugenehmigung
einer immissionsschutz-rechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 4
BImSchG.
Die vollständigen Antragsunterlagen waren (aufgrund der Datenmenge)
vollständig per Link im Vorfeld der Sitzung für die Räte einsehbar.
Auszugsweise Informationen:
Projektüberblick
Geplant
ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs ENERCON
E-175 mit 162 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 6.000 kW.
Standort des
Vorhabens
Die Windenergieanlagen sollen westlich der
bestehenden Windenergieanlagen im Windpark Neubrunn errichtet werden. Die
Flächen des neuen Windparks werden derzeit landwirtschaftlich (überwiegend
Obstanbau) genutzt. Im Regionalplan Region Würzburg 2 des Regionalen
Planungsverbandes Würzburg ist das Planungsgebiet als Windeignungsbereich WK 19
dargestellt.
Windenergieanlagen
Es sollen drei Windenergieanlagen gleichen Typs
errichtet werden:
Anlagentyp: Enercon E 175
Nabenhöhe: 162 m
Rotordurchmesser: 175 m
Gesamthöhe: 249,5 m
Die WEA sollen auf
folgenden Flurstücken errichtet werden:
WEA 4: Flurstück 20972, Gemeinde Neubrunn
WEA 5: Flurstück 21035, Gemeinde Neubrunn
WEA 6: Flurstück 19340, Gemeinde Neubrunn
Beschluss:
Im Rahmen des von der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG umfassten Baugenehmigungsverfahrens wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.