Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Neugenehmigung einer immissionsschutz-rechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 4 BImSchG.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen waren (aufgrund der Datenmenge) vollständig per Link im Vorfeld der Sitzung für die Räte einsehbar.

 

Auszugsweise Informationen:

 

Projektüberblick

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-175 mit 162 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 6.000 kW. 


Standort des Vorhabens 
Die Windenergieanlagen sollen westlich der bestehenden Windenergieanlagen im Windpark Neubrunn errichtet werden. Die Flächen des neuen Windparks werden derzeit landwirtschaftlich (überwiegend Obstanbau) genutzt. Im Regionalplan Region Würzburg 2 des Regionalen Planungsverbandes Würzburg ist das Planungsgebiet als Windeignungsbereich WK 19 dargestellt. 


Windenergieanlagen
Es sollen drei Windenergieanlagen gleichen Typs errichtet werden:

Anlagentyp:  Enercon E 175

Nabenhöhe:  162 m

Rotordurchmesser:  175 m

Gesamthöhe:  249,5 m 

 

Die WEA sollen auf folgenden Flurstücken errichtet werden:

WEA 4:  Flurstück 20972, Gemeinde Neubrunn

WEA 5:  Flurstück 21035, Gemeinde Neubrunn

WEA 6:  Flurstück 19340, Gemeinde Neubrunn

 


Beschluss:

 

Im Rahmen des von der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG umfassten Baugenehmigungsverfahrens wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.