Sitzung: Marktgemeinderat Neubrunn Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 13
Sachverhalt:
Mit Nachricht vom 04.02.2024 wendet sich der
Eigentümer des Anwesens Frankenlandstr. 30 an den Markt Neubrunn und beantragt
die Fällung der Bäume an der Frankenlandstraße in Höhe Hausnr. 2.
Begründet wird der Antrag damit, dass das herabfallende
Laub die Rinne an seiner Ausfahrt verstopft und die Gemeinde der zeitnahen
Beseitigung des Laubes nicht nachkommt.
Die
Rechtsprechung sieht es regelmäßig als zumutbar an, dass Grundstückseigentümer
Laub, Äste usw. von ihrem Grundstück sowie anliegenden Wegen befreien müssen,
wenn es von Bäumen auf öffentlichem Grund stammt. So ist es in der Regel
zumutbar, das Laub bei regelmäßiger Reinigung zu beseitigen.
Auch
kann die Straßenreinigungspflicht dem Anlieger entsprechend auferlegt werden. Auf
die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und
die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 23.06.2021 wird verwiesen. Hier sei
ergänzend darauf hingewiesen, dass als Verkehrsteilnehmer jahreszeitbedingt
damit zu rechnen sei, welches Risiko auf einem mit Blättern überzogenen
Pflaster besteht und man sich auf eine mögliche Rutschgefahr einstellen müsse.
Eine Reinigungspflicht für Grundstückseigentümer besteht dahingehend, so
argumentierten Gerichte, ausschließlich im Rahmen des Zumutbaren.
Unter
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, aber auch übergeordneter Ziele
(wie Umwelt- und Naturschutz), handelt es sich hier wohl um eine zumutbare
Beeinträchtigung.
Beschluss:
Dem Ansinnen auf Fällung der
Laubbäume Frankenlandstr. Höhe Neubaustraße 2 wird entsprochen.