Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Für die Europawahl ist es nach § 10 der Europawahlordnung möglich, ein Erfrischungsgeld zu zahlen.

 

Die Europawahlordnung sieht im Grundsatz für den Wahltag für die Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder vor.

 

Bei der letzten Europawahl wurde einheitlich ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € pro Wahlhelfer gezahlt.

 

Es wird vorgeschlagen, nun auch wieder alle ehrenamtlichen Helfer gleich zu behandeln. Für diese einheitliche Entschädigung werden nun 35,00 € vorgeschlagen.


Beschluss:

 

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 wird ein Erfrischungsgeld für die Wahlvorstände gewährt. Das Erfrischungsgeld wird einheitlich auf 35,00 € festgelegt.