-     Nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV) hat der Markt Neubrunn Mitteilungen an die Finanzbehörden ohne Ersuchen zu übersenden. Dies betrifft unter anderem den Bereich der Sitzungsgelder. Die mitteilungspflichtige Behörde hat Betroffene von ihrer Verpflichtung, Mitteilungen an die Finanzbehörde zu erstellen, zu unterrichten. Dem kommt der Markt Neubrunn hiermit gegenüber den Gemeinderäten nach.

 

-     Die KFB hat den Auftrag für die Erschließung des Baugebiets „Erweiterung Kirchenberg“ an die Firma Konradbau vergeben.

 

-     Der Markt Neubrunn wurde vom Freistaat Bayern über die Unterbringung von ca. 46 Asylsuchenden in einem Mehrfamilienhaus in Neubrunn, voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2024 unterrichtet.