Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Landratsamt Würzburg hat dem FV Sportfreunde Neubrunn e. V. mit Bescheid vom 27.10.1992 eine bis zum 31.12.2012 befristete wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zum Zwecke der Beregnung eines Rasenspielfeldes erteilt.

 

Der FV Sportfreunde Neubrunn e.V. hat mit Schreiben vom 22.04.2014 beim Landratsamt erneut die wasserrechtliche Erlaubnis zur v. g. Grundwasserentnahme beantragt.

 

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens bittet das Landratsamt mit Schreiben vom 23.04.2014 den Markt Neubrunn als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme, ob gegen die erneute Erlaubniserteilung aus gemeindlicher Sicht Einwände erhoben werden.

 

Versagungsgründe gegen eine erneute Genehmigung sind aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Im dortigen Ortsbereich ist das Grundwasser hoch anstehend. Eine Entnahme ist auch im Interesse der Gemeinde, da es zum einen den Grundwasserspiegel im Bereich der Ortskanäle (möglicher Fremdwassereintritt) etwas absenkt und es zum anderen bei einer Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zu nicht unerheblichen Mehrkosten gegenüber dem Lieferanten „Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain“ führen würde. Die Wasserbezugsmenge ist mit max. 83.600 cbm/Jahr vertraglich festgeschrieben und Mehrentnahmen mit Aufschlägen von 94 % versehen.


Beschluss:

 

Gegen die mit Schreiben vom 22.04.2014 des FV Sportfreunde Neubrunn e.V. beim Landratsamt Würzburg beantragte Grundwasserentnahme aus einem Brauchwasserbrunnen zur Beregnung eines Rasenspielfeldes werden keine Einwände erhoben.