Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Vom Holzeinschlag 2013 / 2014 im Gemeindewald Neubrunn liegen noch insgesamt 318,03 Festmeter Reststammholz (Eiche 84,45 Fm, Gemischt 293,49 Fm und Buche 204,09 Fm) zum Verkauf bereit.

 

Trotz mehrerer Veröffentlichungen im Rainbergboten besteht kaum noch Nachfrage nach Brennholz.

 

Insbesondere das Buchenstammholz lässt sich nicht über einen längeren Zeitraum (max. ½ Jahr) ohne Wertverlust im Wald lagern.

 

Zur Vermeidung von Einnahmeverlusten beim Holzverkauf sollte möglichst bald das Restholz veräußert werden. In den letzten Jahren haben die größeren Holzaufkäufer (Reith Arnstein, Wolffskeel Uettingen, Gleitsmann Wipfeld, OWI Lohr usw.) wenig bis kein Interesse gezeigt Stammholz -IL- abzunehmen. Die gebotenen Preise lagen zum Teil deutlich unter dem vom MGR festgesetzten Festpreis.

 

Von einem Holzaufkäufer aus Helmstadt wurde nun das Angebot gemacht, eine größere Menge Stammholz aus dem Gemeindewald zum festgesetzten Holzpreis abzunehmen = 9,66 Fm Eiche, 14,81 fm Mischholz und 76,05 Fm Buche.

Hierbei handelt es sich überwiegend um sog. Starkholz, für dessen Zerlegung ein gewisser technischer Mehraufwand erforderlich ist und nicht von den privaten Holzabnehmern bewerkstelligt werden kann.

 

Im Gemeindewald liegt noch genügend Buchen- und Eichenstammholz für interessierte Gemeindebürger zum Kauf bereit. Auch aus dem letztjährigen Holzeinschlag 2012 / 2013 liegt noch Eichenholz im Gemeindewald -Waldabteilung Böttigheimer Hart-.

 

Da mit MGR-Beschluss vom 05.11.2013 die Holzabgabemenge auf 15 Festmeter beschränkt und für auswärtige Abnehmer mit einem Preisaufschlag von 20 % verbunden ist, bedarf die Holzabgabe an den v. g. Abnehmer eine Beschlussfassung.

 

Der Holzaufkäufer aus Helmstadt ist bereit, den ortsüblichen Preis zu zahlenüblichen Preis ohne Aufschlag zu zahlen.

Hiergegen bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Der Holzaufkäufer aus Helmstadt erhält eine größere Menge Stammholz zu dem festgelegten Preis ohne Aufschlag. Die Begrenzung der Abgabemenge von 15 fm wird hierfür aufgehoben.