Sachverhalt:

 

Die Funktion des oder der „Jugendbeauftragten“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn eine solche Funktion in einer Gemeinde eingerichtet wird, erhält sie im Allgemeinen die Aufgabe, Ansprechpartner der Jugendlichen selbst, aber auch der sonstigen Öffentlichkeit, also der gesamten Bevölkerung, der Parteien und Behörden, für die Belange der Jugendlichen zu sein.

 

Der oder die Jugendbeauftragte soll darüber hinaus die Interessen der Jugend im administrativen und politischen Bereich, das heißt gegenüber Ämtern, Gesetz- und Verordnungsgebern, Parteien und gesellschaftlichen Gruppierungen und folglich auch gegenüber der Gemeinde vertreten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe als Fürsprecher der Jugend wird erleichtert, wenn der oder die Jugendbeauftragte aus den Reihen des Gemeinderats bestellt wird, wo er oder sie Antrags- und Stimmrecht hat.

 

Bisher wurden aus den Reihen des Gemeinderates immer zwei Jugendbeauftragte bestimmt, die diese Aufgabe für die Jugendlichen aus Neubrunn und Böttigheim wahrnehmen.

 

Als Jugendbeauftragte werden Herr Sebastian Reinhart für Neubrunn und Frau Heike Baumann für Böttigheim vorgeschlagen.