Sachverhalt:

 

Die Funktion der oder des Seniorenbeauftragten ist gesetzlich nicht definiert.

 

Ausschlaggebend für die Einrichtung von Seniorenbeauftragten ist dabei die Tatsache, dass es sich bei den Senioren um eine auch in unserer Gemeinde ständig wachsende Bevölkerungsgruppe handelt. Eine wachsende Zahl älterer Menschen bedarf der Unterstützung, wenn gewährleistet sein soll, dass diese sich bei uns wohlfühlen. Dazu ist es sinnvoll, wenn ein/e Beauftragte/r ihre Interessen gegenüber Gemeinderat und Verwaltung sowie anderen Behörden wahrnimmt.

 

Gleichzeitig kann diese Person gemeinsam mit der Verwaltung und weiteren Trägern ein Netzwerk aufbauen, durch welches älteren hilfesuchenden Menschen diese Hilfe zu Teil wird.

 

Im Landkreis Würzburg gibt es mittlerweile eine Fachstelle für Seniorenfragen, die sich u. a. auch um den Kontakt und den Austausch der Vertreter der einzelnen Gemeinden kümmert.

 

Als Seniorenbeauftragte werden Frau Elke Kohlhepp für Neubrunn und Herr Peter Klingler für Böttigheim vorgeschlagen.