Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 193, in Böttigheim soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Der Bauvoranfrage ist von Seiten des Landratsamtes zugestimmt worden. Jetzt liegt ein Bauantrag zu diesem Bauvorhaben vor.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich und grenzt an einen Feldweg an.

Für die wegemäßige Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung des Grundstücks sind mit der Einrichung des Bauantrages vertragliche Regelungen (Einzelanschlussverträge für Kanal und Wasser sowie Sondernutzungsregelung für die Wegenutzung) zur Erschließung mit den Antragstellern zu treffen. 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem vorgenannten Bauvorhaben wird erteilt. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Erschließungsverträge mit den Eigentümern abzuschließen und zu unterschreiben.