Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 824/20 ist die Errichtung einer Schleppgaube auf dem Dach des Wohnhauses in der Allersbergstraße 3 geplant.

 

Das Bauvorhaben kommt im unbeplanten Innenbereich (Dorfgebiet) zur Ausführung und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung –MD- einfügen und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 u. 2 BauGB sind als erfüllt anzusehen.

 

Die Nachbarn haben mit Unterschriftsleistung dem Bauvorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Für das vorgenannte Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.