Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, auch in der Legislaturperiode 2014 – 2020 im Rahmen des Kommunalleasings jährlich ein Fahrzeug zu leasen und dem Bürgermeister zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister trägt alle im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag anfallenden Kosten einschließlich der anfallenden Betriebskosten (u. a. Leasingrate, Versicherungsbeiträge, Steuern, Reparatur- und Wartungskosten, Treibstoffkosten) sowie aus dem Leasingvertrag eventuell entstehende wirtschaftliche Risiken.