Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 30.04.2014 beantragt der Vorhabensträger beim Landratsamt Würzburg den Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage mit Ableitung des gereinigten Abwassers über eine Leitung in eine Sickermulde in den Untergrund auf dem Grundstück Fl. Nr. 3368/1, Gemarkung Böttigheim.

 

Mit Schreiben vom 16.05.2014 bittet das Landratsamt Würzburg den Markt Neubrunn, zu dem Vorhaben als Träger öffentl. Belange Stellung zu nehmen.

 

Das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl. Nr. 3368/1, Gmrkg. Böttigheim“, welches die Errichtung einer Kleinkläranlage notwendig macht, wurde in der Bauausschusssitzung am 10.03.2014 bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Dauer der beschränkten Erlaubnis wird zunächst bis zum 31.03.2034 beantragt.

 

Durch den Einbau der Kläranlage und der Sickergrube auf dem eigenen Grundstück sind keine öffentlichen Belange entgegenstehend erkennbar.

 

Der Marktgemeinderat sollte daher dem Einbau einer Kleinkläranlage und der Sickermulde auf dem Grundstück Fl. Nr. 3368/1, Gmrkg. Böttigheim, zustimmen.


Beschluss:

 

Dem Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage mit Ableitung des gereinigten Abwassers über eine Leitung in eine Sickermulde in den Untergrund auf Grundstück Fl. Nr. 3368/1, Gmrkg. Böttigheim, wird zugestimmt.