Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Stadt Wertheim hat im Januar 2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan 89 der Stadt Wertheim im Hinblick auf die Darstellung von Vorrang- und Ausschlussflächen für Windkraftanlagen zu ändern sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt, indem der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Anlagen sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 15. Mai 2014 bis einschließlich Montag, 16. Juni 2014 in der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt werden.

Parallel hierzu stehen die vorgenannten Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter www.wertheim.de (Bürger/Rathaus/Öffentliche Auslegung) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Eine Stellungnahme ist bis Montag, 16.06.2014 abzugeben.

 

Der Vorsitzende zeigt einen Plan hierzu.

Es geht um zwei Flächen, zum einen um die bestehende in Wertheim-Höhefeld. Dort sind keine weiteren Anlagen geplant. Zum anderen geht es um Flächen in Wertheim-Dertingen, wo Windkraftanlagen errichtet werden können.

 

Gegen die Flächen in Höhefeld ist nichts einzuwenden, sofern keine weiteren Windräder dort errichtet werden.

Die neu ausgewiesenen Flächen in Wertheim-Dertingen sind für Neubrunn weniger störend. 

Eine Stellungnahme erfolgt dahingehend.


Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan-Änderung der Stadt Wertheim, betreffend Vorrang- und Ausschlussflächen für Windkraftanlagen, wird grundsätzlich zugestimmt, sofern sich die bereits bestehende Vorrangfläche für Windkrafträder in Wertheim-Höhefeld nicht vergrößert.