Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bauherr/in:      Christina Koller, Schulbrunnenstraße 27, 97277 Neubrunn

Bauvorhaben: Wohnhauserrichtung mit Doppelgarage auf Grundstück Fl. Nr. 3064/1, Gmrkg. Neubrunn „Frühlingstraße 2“

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten rechtskräftigen Bebauungsplanes

 

„Nördlich der Wenkheimer Straße“ und „Südlich der Wenkheimer Straße“.

 

Das Landratsamt Würzburg hat bei der Prüfung, des im März eingereichten Bauantrages festgestellt, dass das Bauvorhaben in der vorgelegten Planung nicht realisiert werden kann, da die Anzahl der Vollgeschosse überschritten wird.

 

Nach Gesprächen des Architekten mit der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde die Planung überabeitet und der Forderung Rechnung getragen, die Anzahl der Vollgeschosse einzuhalten.

 

Durch die Umplanung entsprechen die Höhe des Kniestockes und die Dachneigung nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die Bauherrin stellt  Antrag (Eingang 27.06.2014) auf Befreiung von der Bebauungsplanfestsetzung „Kniestockhöhe“ und „Dachneigung“. Zulässig nach den Festsetzungen wäre eine Kniestockhöhe von 25 cm und eine Dachneigung von 30 Grad. Vorgesehen ist eine Kniestockhöhe von 75 cm und eine Dachneigung von 38 Grad.

 

Durch das Bauvorhaben werden keine unter Würdigung öffentlich-rechtlich geschützter nachbarlicher Belange beeinträchtigt.

 

Das Vorhaben hält im Übrigen die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Insbesondere werden Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen berücksichtigt. Die Erschließung i. S. v. Art. 4 BayBO ist gesichert.

 

Die benachbarten Eigentümer haben der Tekturplanung per Unterschrift zugestimmt.

Die Antragsunterlagen sind vollständig.

 

Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Tekturplanung zu.

Dem Antrag auf Befreiung von den Bebauungsplanfestssetzungen „Dachneigung“ und „Kniestockhöhe“ wird zugestimmt.