Sachverhalt:

 

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Verpflichtung, für einen verkehrssicheren Zustand von Straßen und Arbeitsstellen an Straßen zu sorgen. Dementsprechend hat jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, die zur Abwendung drohender Gefahren notwendig sind (Verkehrssicherungspflicht).

 

Die Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten erfolgt nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gibt.

 

Das einzusetzende Absperrmaterial muss weiterhin verschiedenen Richtlinien und Vorschriften, z.B. ZTV-SA 97, technischen Lieferbedingungen oder Standsicherheitsklassen, entsprechen.

 

Der Markt Neubrunn verfügt aktuell über nahezu kein zugelassenes Absperr-, bzw. Absicherungsmaterial.

 

Aufgrund dessen wurde bereits im Haushalt 2014 für die Beschaffung von Material zur Verkehrsabsicherung ein Betrag von 4500 € eingestellt.

 

Mittlerweile wurden 10 Vario-Absturzsicherungen, 10 Sicherheitsbaken, 20 Fußplatten und 10 Sicherheits-Warnleuchten, alles verlastet auf einem Transport- und Lagergestell, ausgeschrieben.

 

Drei Angebote sind eingegangen. Die Angebotssummen liegen zwischen 3589,07 € brutto und 4185,93 € brutto.

 

Das Ausschreibungsergebnis wird hiermit bekannt gegeben; über eine Auftragserteilung wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.

 

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.