Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Außenbereich in Böttigheim ist auf Fl.-Nr. 210, Kreuzbergstraße, ein Gartenhaus mit Geräteschuppen geplant. Eine Privilegierung ist nicht gegeben. Wegemäßig ist das Grundstück erschlossen.

Von Seiten der Gemeinde könnte der Bauvoranfrage zugestimmt und dem Landratsamt zur Überprüfung vorgelegt werden.


Beschluss:

 

Für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gartenhauses mit Geräteschuppen wird das Einvernehmen der Gemeinde erteilt und diese an das Landratsamt weitergeleitet.