Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 01.04.2014 unter TOP 3 wurde beschlossen, den Bildstock und die Bank so zu versetzen, dass die neuen Kastanienbäume wieder links und rechts des Bildstockes gepflanzt werden können. Eine Versetzung wurde notwendig, da die neuen Bäume nicht an die gleichen Standorte der alten Bäume gepflanzt werden dürfen.

 

Die ortsansässige Fa. Naturstein Gugel wurde aufgefordert, ein Kostenangebot abzugeben. Es beläuft sich auf 2.131,53 € brutto.

 

Auf der Grundlage des von der Firma Naturstein Gugel abgegebenen Kostenangebotes zur Versetzung könnte der Auftrag im Rahmen einer freihändigen Vergabe i. S. v. § 3 VOB ergehen, weil für diese Versetzung eine besondere Erfahrung und Geräteeinsatz erforderlich ist. Ferner sind für die Auftragsausführung räumliche und zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen, die eine flexible Sanierungsumsetzung erforderlich machen und von der am Ort ansässigen Firma Gugel erfüllt werden. Insofern wirkt sich dies auch kostenmindernd, z. B. keine Baustelleneinrichtung etc. aus.