Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die Firma Holzbau Schäfer GmbH beabsichtigt, ein Gebäude des Sägewerkes abzureißen und dort ein Büroneubau mit Betriebswohnungen zu errichten. Das Grundstück ist eine Gewerbefläche und das Bauvorhaben deshalb zulässig. Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Tragen. 

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das Vorhaben hält im Übrigen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Insbesondere werden Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen berücksichtigt. Die Erschließung i.S. v. Art. 4 BayBO ist gesichert.

Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar. 


Beschluss:

 

Das Eivernehmen der Gemeinde zum vorgenannten Bauvorhaben auf Fl.-Nr. 3333, Rainberg 4, in Neubrunn, wird erteilt.