Sachverhalt:

 

Die Arbeiten zum Ausbau der Straßen „Lindenplatz, Lindenstraße und Lännlein“ werden derzeit ausgeführt und die Gemeinde ist schon mit Abschlagszahlungen an die Baufirma Trend-Bau GmbH in Vorleistung getreten.

 

Mit Beginn der Bauarbeiten können Vorausleistungen auf den zu erwartenden Straßenausbaubeitrag nach der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden (Art. 5 Abs. 5 KAG). Auf Grundlage der Kostenberechnung und dem Gemeinderatsbeschluss vom 06.11.2012, TOP 3, wurde ausgehend von den anzusetzenden Kosten für einen Standard-Ausbau in Höhe von 152.919 €, ohne div. Baunebenkosten, ein Beitragssatz von 10,70341 €/qm je beitragspflichtiger Fläche errechnet.

 

Einhergehend mit Bauausführung und -beendigung der Straßenausbaumaßnahme sollten mehrere, auf das Jahr 2014, evtl. 2015 verteilte Raten auf den Vorauszahlungsbeitrag erhoben werden.

 

In Anbetracht dessen, dass die Beiträge sehr hoch sind, wird vorgeschlagen, die Vorausleistungen in 4 Raten in vierteljährlichem Abstand einzuheben.

Ratenzahlungen können zu den üblichen Bedingungen vereinbart werden.