Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Zuge des Leitungsbaus für die Entwässerungseinrichtung im Bereich der Lindenstraße hat sich herausgestellt, dass die Seitenkanalanbindungen vom Hauptkanal in der Hauptstraße zur Lindenstraße und am Rathaus nicht erneuert (ca. 1975 ff) wurden. Es wurden damals die alten nach unten offenen gemauerten Schächte und Betonspitzmuffenrohre an den neuen Kanal angebunden. Diese waren baulich in einem sehr desolaten Zustand, teilweise gebrochen und undicht. In Erfüllung der allgemein anerkannten Regeln der Technik mussten die Leitungsstrecken bis zum Hauptkanal in der Hauptstraße ausgebaut und erneuert werden.

 

Bedingt durch diese Baumaßnahmen war es zwingend erforderlich, eine Vollsperrung der Kreisstraße WÜ 59 einzurichten.

 

Für diese Einrichtung, das Vorhalten und den Abbau der erforderlichen Beschilderung für die Vollsperrung, die nicht durch den ursprünglichen Auftrag mit Leistungsverzeichnis abgedeckt ist, hat die Fa. Trend-Bau eine Preisvereinbarung (Nr. 1) in Höhe von 11.267,29 € vorgelegt.

 

Das vorgelegte Nachtragsangebot wurde durch das Büro BRS geprüft.


Beschluss:

 

Dem vorgelegten Nachtragsangebot Nr. 1 der Fa. Trend-Bau in Höhe von 11.267,29 € wird zugestimmt.