Sitzung: 16.09.2014 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, wird der Zweckverband Fernwasserversorung Mittelmain zum 01.01.2015 den Wasserabgabepreis um 0,08 €/m³ netto erhöhen.
Dieser Umstand, aber auch die in den letzten beiden Jahren getätigten Investitionen im Bereich der Wasserversorgung, machen es notwendig, die Wassergebühren anzupassen.
Aktuelle Situation:
Gesamtaufwand netto / Jahr: 165.700,00 €
2012/2013 |
Zukauf m³ |
Verkauf m³ |
Wasserverlust m³ |
Prozent |
Neubrunn |
73.891 |
58.561 |
15.330 |
20,75% |
Böttigheim |
17.669 |
16.909 |
760 |
4,30% |
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Gesamt |
91.560 |
75.470 |
16.090 |
17,57% |
165.700 € : 75.470 m³ = 2,20 €/m³
Sonderrücklage Wasserversorgung: Stand am 31.01.2014 = -
41.027 €
Durch die Baumaßnahmen in den Straßen „Am Mühlweg, Grombühl und Lindenstraße, Lännlein“ sind weitere Abschreibungen und Verzinsungen in den Jahren 2013 und 2014 angefallen.
Die letzte Gebührenerhöhung war am 01.10.2010.
Aktuell beträgt die Wassergebühr 2,15 €/m³. Um jetzt schon kostendeckend zu arbeiten, wäre eine Gebühr von 2,20 €/m³ notwendig. Hinzu kommt die Erhöhung durch den ZV FWM zum 01.01.2015 von 0,08 €/m³. Um die negative Rücklage innerhalb von 10 Jahren abzubauen ist eine Erhöhung um weitere 0,05 €/m³ unumgänglich. Die Abschreibung und Verzinsung der genannten Maßnahmen aus den letzten beiden Jahre sind noch nicht einkalkuliert, da noch keine Schlussrechnungen vorliegen.
Nachrichtlich Gebührenhöhe ab 01.07.1981 1,50 DM/m³ zuzügl.
6,5 % Mwst
ab
01.01.1984 1,50 DM/m³ zuzügl.
7 % Mwst
ab
01.07.1991 2,00 DM/m³ zuzügl.
7 % Mwst
ab
01.10.1995 2,30 DM/m³ zuzügl.
7 % Mwst
ab
01.10.1997 2,50 DM/m³ zuzügl.
7 % Mwst
ab
01.10.1998 2,85 DM/m³ zuzügl.
7 % Mwst
ab
01.10.1999 3,10 DM/m³ zuzügl.
7 % Mwst
ab
01.10.2001 1,60 €/m³ zuzügl. 7 % Mwst
ab
01.10.2006 1,80 €/m³ zuzügl. 7 % Mwst
ab
01.10.2008 2,00 €/m³ zuzügl. 7 % Mwst
ab
01.10.2010 2,15 €/m³ zuzügl. 7 % Mwst
Beschluss:
Die Wassergebühr wird zum 01.10.2014 auf 2,40 €/m³ erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung entsprechend zu ändern.