Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am Donnerstag, 9. Oktober 2014, fand im Rathaus Böttigheim die konstituierende Sitzung der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Böttigheim 3 statt. U. a. wurden die grundlegenden Tätigkeiten der Vorstandschaft besprochen, Satzung und Entschädigung / Vergütung beschlossen, der weitere zeitliche Ablauf besprochen und Funktionen innerhalb der Vorstandschaft gewählt. Der örtliche Beauftragte ist Alfred Rüger, als Wegebaumeister wurde Richard Fiederling und als sein Stellvertreter Horst Bartsch gewählt.

 

Weiterhin machte die Vorstandschaft von ihrem Recht nach Art. 4 Abs. 6 AGFlurbG Gebrauch, den Vorstand um weitere Mitglieder zu erweitern. Einstimmig wurde der erste Bürgermeister Heiko Menig als weiteres stimmberechtigtes Mitglied in die Vorstandschaft gewählt. Die Vertretungsregelung soll durch den Marktgemeinderat beschlossen werden.

 

Die Vertretung des Ersten Bürgermeisters Heiko Menig sollte daher analog § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung und Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO durch den zweiten Bürgermeister Peter Klingler und, wenn dieser verhindert ist, durch den dritten Bürgermeister Gerhard Holtröhr erfolgen.


Beschluss:

 

Der erste Bürgermeister Heiko Menig wird in der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Böttigheim 3 analog § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung und Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO durch den zweiten Bürgermeister Peter Klingler und, wenn dieser verhindert ist, durch den dritten Bürgermeister Gerhard Holtröhr vertreten.