Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Amt für Landwirtschaft, Ernährung, und Forsten Würzburg hat dem Markt Neubrunn einen Erstaufforstungsantrag von Frau Sabine Wirth für das Grundstück Fl. Nr. 18406, Gmrkg. Neubrunn, Größe 3,6837 ha, in der Lage Schwabengrund zur Stellungnahme vorgelegt.

Danach ist vorgesehen, ca. 3,35 ha der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche mit Laubgehölz aufzuforsten.

 

Das Grundstück grenzt an die Kreisstraße WÜ 17 „Unteraltertheimer Straße“ und dem öffentlichen Feld- und Waldweg im Schwabengrund mit einem Gewässer III. Ordnung = wasserführenden Gaben an.

 

Die Gemeinde ist Träger der Gewässerunterhaltungslast für den Schwabengrundgraben als Gewässer III. Ordnung.

Nach Art. 25 Bayer. Wassergesetz (BayWG), haben Gewässeranlieger die zur Unterhaltung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen am Gewässer und auf den Ufergrundstücken zu dulden und Erschwernisse zu unterlassen.

Aus gemeindlicher Sicht ist deshalb darauf hinzuweisen, dass die ihr obliegende Gewässerunterhaltung durch die Anpflanzung bis auf die Grundstücksgrenze eingeschränkt wird und deshalb ein ausreichend großer Abstand (mind. 3 m) zur Grundstücksgrenze eingehalten wird.


Beschluss:

 

Dem Aufforstungsantrag wird unter Verweis auf die dem Gewässeranlieger obliegende Verpflichtung, die Gewässerunterhaltung nicht zu behindern (Art. 28 BayWG), zugestimmt, sofern ein ausreichend großer Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze von mind. 3 m eingehalten wird.