Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Bauherr/in:                  Seubert Maximilian 2, 97277 Neubrunn-Böttigheim

Bauvorhaben:             Dachsanierung und Gebäudeerweiterung – Viehunterstand, Fl. Nr. 1039, Gmrkg. Böttigheim

 

Das Bauvorhaben liegt im planerischen Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind insbesondere nur sog. privilegierte Vorhaben, wie z. B. land- o. forstwirtschaftlicher Betrieb, Fernmeldewesen etc. zulässig (§ 35 Abs. 1 Zif. 1 - 6 BauGB).

 

Eine diesbzgl. Privilegierung ist zwar für das beantragte Bauvorhaben nicht erkennbar, jedoch ist nach § 35 Abs. 2 BauGB eine Ausnahmeregelung gegeben, wonach im Einzelfall sonstige Vorhaben zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Der Viehunterstand ist für den Einstand von Schafen etc. vorgesehen, die zur Pflege von Naturschutzflächen eingesetzt werden.

 

Mit baurechtlichem Vorbescheid des Landratsamtes Würzburg vom 26.05.2014 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens positiv bewertet.

 

Die Antragsunterlagen sind vollständig.

 

Die Nachbarunterschriften werden noch nachgereicht.

 

Vom Marktgemeinderat ist über den Bauantrag zu beraten und insbesondere Beschluss darüber zu fassen.