Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Die Vereine möchten jeweils für sich an dem Festwochenende agieren, da sie ihre eingespielten Teams haben. Die Gemeinde tritt finanziell in Vorleistung, der Gewinn soll zur Dorfverschönerung o.ä. verwendet werden.

Die Frage stellt sich nun, wie die Handhabe bei Gewerbetreibenden sowie Privatpersonen, die ihre Höfe öffnen, sein soll.

Da die Vereine die Bewirtung alleine nicht schultern können, kann auf Gewerbetreibende nicht verzichtet werden. Von diesen könnte eine Standgebühr verlangt werden.

Der Gemeinderat kommt zu dem Schluss, dass in den jeweiligen  Höfen kein Essen sowie Getränke verkauft werden sollen, sondern nur an den bereits 5 festgelegten Verpflegungsorten.

Die Höfe sollen nur für handwerkliche Vorführungen u.ä. öffnen. Kostenlose Bewirtung mit Kaffee und Kuchen ist möglich.

Für die Gewerbetreibenden wird eine gesonderte Regelung getroffen.


Beschluss

 

In den geöffneten Höfen am Festwochenende ist keine Bewirtung gestattet, da diese an den festgelegten Verpflegungspunkten durch die Vereine und Gewerbetreibende erfolgt..