Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat die Straßenausbaumaßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen WÜ 59 und WÜ 60 mit Brückenbau“ in Neubrunn bautechnisch abgeschlossen. In dieser Baumaßnahme war auch die Erneuerung der Teileinrichtung Gehwege gem. Ausbauvereinbarung zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Neubrunn vom 14.12.2010 / 01.02.2011 mitbeinhaltet.

 

Die am 02.04.2013 begonnene Baumaßnahme wurde am 30.09.2014 bautechnisch abgenommen.

 

Die endgültige Abrechnung der Baumaßnahme mit Ausgleichszahlungen etc., Nachprüfungen im Beweissicherungsverfahren, Straßenvermessung und grundstücksrechtliche Regelungen nach dem derzeit anhängigen Grenzregelungsverfahren stehen noch aus.

 

Der Ausbaubereich der OD KR WÜ 59 und KR WÜ 60 beginnt an der Einmündung der Straße „Am Mühlbach“ in die Ringstraße (Kreisstraße WÜ 11) und endet für die Kreisstraße WÜ 60 im Bereich der westlichen Grundstücke Fl. Nrn. 1089/1 und 1082, Gmrkg. Neubrunn sowie für die Kreisstraße WÜ 59 im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1074, Gmrkg. Neubrunn. Die Ausbaustrecken sind auf dem anliegenden Lageplan, Plan-Nr. 7.1, Stand 15.06.2012 des Landkreises Würzburg farblich dargestellt.

 

Der Markt Neubrunn ist gem. Art. 48 Abs. 1 BayStrWG Straßenbaulastträger insbesondere für die Teileinrichtungen Gehwege und Gehwegsentwässerung an den v. g. Kreisstraßen. Der Ausbau der Teileinrichtungen ist eine Erneuerung der Anlagen, weil der vormalig unzureichende Aufbau der Gehwege auf das nach heutigem Stand der Straßenbaukunst erforderliche Maß verstärkt und dadurch die Belastbarkeit der Gehwege erhöht wird.

Nach § 1 ABS stellt dies eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme dar für die Beiträge erhoben werden sollen (MGR-Beschluss vom 16.07.2013).

 

Zur Vorbereitung der Endabrechnung ist bzw. sind für die v. g. Ausbaumaßnahme „ Gehwege und Gehwegsentwässerungseinrichtungen“ Abrechnungsgebiete nach § 6 Abs. 2 ABS festzulegen. Denn diese Einrichtung „OD KR WÜ 60“ zusammen mit der „OD KR WÜ 11“ (Straßennamen: Würzburger Straße, Hauptstraße, Gässlein, Am Mühlweg und Grombühl ist eine ca. 959 m lange Straßeneinheit, für die in der Vergangenheit 1993 für den Ausbau Ortsdurchfahrten KR WÜ 11 und KR WÜ 59 „Hauptstraße mit Teilstrecke Würzburger Straße“ sowie 2006 für die KR WÜ 11 und KR WÜ 59 „Gässlein und Ringstraße“ schon zwei Abschnitte gebildet wurden und die Abrechnungsgebiete abgerechnet wurden.

 

Für den letzten Ausbaubereich der Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen KR WÜ 59 und KR WÜ 60 sind deshalb folgende zwei Abrechnungsabschnitte der Einrichtungen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu bilden:

 

Abschnitt I:

Ist der im anliegenden Lageplan farblich in Rot dargestellte Teil der OD der WÜ 60 mit den Straßennamen „Grombühl“ und „Am Mühlweg“. Er beginnt an der Nordgrenze der Einmündung in die „Ringstraße“ KR WÜ 11 und endet an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Fl. Nrn. 1082 und 1083 an der Grundstückszufahrt zur Fl. Nr. 1089/1.

 

Abschnitt II:

Ist der im anliegenden Lageplan farblich in Grün dargestellte Teil der OD der WÜ 59 mit dem Straßennamen „Grombühl“. Er beginnt nördlich der Südgrenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 831 und 1084 und endet an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nrn. 841 und der gegenüberliegenden Grundstückszufahrt zur Fl. Nr. 1.075.

 

Beide Abrechnungsabschnitte bilden jeweils für sich nach ihrem Gesamteindruck betrachtet, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf die Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Straßenausstattung vermitteln, den Eindruck einer erstmalig hergestellten Anlage.


Beschluss:

 

Für die Abrechnung der Straßenausbaumaßnahme Kreisstraße WÜ 59 und 60 mit Brückenbau werden nach § 6 Abs. 2 ABS folgende Abrechnungsabschnitte, die gem. § 6 Abs. 3 ABS das jeweilige Abrechnungsgebiet bilden:

 

  1. Abschnitt I: Ist der im anliegenden Lageplan farblich in Rot dargestellte Teil der OD der WÜ 60 mit den Straßennamen „Grombühl“ und „Am Mühlweg“. Er beginnt an der Nordgrenze der Einmündung in die „Ringstraße“ KR WÜ 11 und endet an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Fl. Nrn. 1082 und 1083 an der Grundstückszufahrt zur Fl. Nr. 1089/1.

 

  1. Abschnitt II: Ist der im anliegenden Lageplan farblich in Grün dargestellte Teil der OD der WÜ 59 mit dem Straßennamen „Grombühl“. Er beginnt nördlich der Südgrenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 831 und 1084 und endet an der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nrn. 841 und der gegenüberliegenden Grundstückszufahrt zur Fl. Nr. 1.075.