Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 15.739, Gmrkg. Neubrunn, „Ringstraße 1“ ist die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage geplant.

 

Das Bauvorhaben kommt im ungeplanten Innenbereich (Dorfgebiet) zur Ausführung und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung –MD- einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 u. 2 BauGB sind als erfüllt anzusehen. Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem vorgenannten Bauvorhaben wird erteilt.