Sachverhalt:

 

Mit MGR-Beschluss vom 16.09.2014 wurde festgelegt, die Sanierung der Kanal- und Wasserleitungen sowie den Straßenbau in der Schlossstraße durch die Fa. Trend-Bau GmbH & Co KG in Auftragserweiterung zum Lindenstraßenausbau auszuführen.

 

Grundlage für den Beschluss war, den maroden Straßenzustand der Schlossstraße durch einen Minimalausbau (Abfräsen der Fahrbahn und Einbau einer Asphalttragschicht (10 cm) sowie einer –feinschicht (3 cm) zu verbessern.

 

Die Bestandserfassung der in der Straße vorhandenen Kanal- und Wasserleitungen und der Straßenentwässerung durch das IG-Büro BRS hat jedoch ergeben, dass mit den notwendig werdenden Leitungsauswechslungen etc. und dem damit verbundenen Rohrgrabenbau vom Straßenbestand nur noch Randbereiche übrig bleiben würden. Dadurch ist der o. g. Minimalausbau so nicht auszuführen, weil der Straßenunterbau (Planum) nicht die Belastungsverdichtung hat. Ferner ist es lt. fachlicher Ausführung durch Herrn Schebler (IG BRS) fraglich, die Randbereiche der Straße mit vorhandenen Randsteinen und die Gehwege bei der Bauausführung vollständig zu erhalten. Insofern ist hier mit Zusatzleistungen und Mehrkosten bei der Bauausführung zu rechnen.

 

Angepasst an den Straßenbau der Lindenstraße sollte nach übereinstimmender Aussage des Architekturbüros Müller (BMA), Hrn. Müller sen. und Hrn. Schebler (IG-BRS) der Straßenausbau mit Asphaltausführung und Pflasterbau ausgeführt werden, um einen langfristigen, homogenen und standfesten Straßenausbau zu gewährleisten.

 

Das IG-Büro BRS hat dazu einen Bauentwurf mit Datum vom 02.02.2015, zwei Alternativkostenberechnungen mit Plänen zum Restausbau der Schlossstraße von der Einmündung Hauptstraße bis Ausbauende Lindenstraße/Einmündung in den Schlossgarten vorgelegt.

Diese lassen sich wie folgt beschreiben:

 

Alternative 1: Vollständiger Ausbau der Straße in der gegenwärtigen Straßenführung mit Straßenentwässerungsanteil.

Er beinhaltet

  1. den vollständigen Ausbau der Fahrbahn mit Gehwegsrestbereichen;
  2. den Wiederaufbau mit Asphalt, Pflaster in den Gehwegen mit dreizeiliger Pflasterinne und Gehwegpflaster und
  3. eine einzeilige Pflasterrinne mit Randstein „Homburger Kante“ (wie Lännlein)
  4. die Straßenentwässerung.

 

Kostenberechnung rd.                             58.000 € / Brutto

 

Alternative 2: Wie vor, allerdings mit einer abgerundeten Straßenführung im Bereich des Bildstocks.

 

Kostenberechnung rd.                             59.000 € / brutto

 

Das Angebot / Kostenberechnung der Fa. Trendbau endet mit 18.810 € / brutto zzgl. den Entsorgungskosten für pechhaltigen Straßenaufbruch (Gutachten BBD Dengel, Helmstadt)

in Höhe von ca. 10.353 € / brutto, so dass sich hier ein Mindestkostenaufwand in Höhe von          29.163 € / brutto

errechnet.

 

Ferner sind zu den v. g. Aufwendungen noch die Kosten für die Sanierung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen hinzuzurechnen:

 

Hauptkanalisation i. H. v.                                           14.658 €

Hauptwasserleitung i. H. v.                                        23.841 €

Wasserleitungshausanschlüsse i. H. v.                        8.017 €

                                                                                    46.516 € /brutto

 

In den vorgenannten Baukosten sind keine Nebenkosten nach der HOAI eingerechnet. Hier ist ein Ansatz von ca. 10 % anzusetzen.

 

Vor der Sitzung hat hierzu eine Ortsbegehung stattgefunden.  

Der Gemeinderat spricht sich für den Ausbau „Alternative 2“ aus.