Sitzung: 03.03.2015 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Gemeinde Altertheim beabsichtigt den rechtsgültigen Bebauungsplan „Michelsberg“ zu ändern.
Geplant ist u. a. eine Änderung
- der Dachformen und die Anzahl der Vollgeschosse;
- Änderung der Höhen-Oberkante Lärmschutzwall;
- Grundstücksgrenzendarstellung zum Lärmschutzwall;
- der Gehwegdarstellung;
- einer öffentlichen Grünfläche;
- von Baugrenzen mit Ausnahmeregelung zur Anbauverbotszone und
- von Feldwegen an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.
Zu dieser beabsichtigten Bebauungsplanänderung wird der Markt Neubrunn im Rahmen der Behördenbeteiligung im Sinne von § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Aus Sicht der Bauverwaltung sind keine Berührungspunkte für den Markt Neubrunn vorliegend, so dass der Bebauungsplanänderung zugestimmt werden kann.
Beschluss:
Gegen die von der Gemeinde Altertheim beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans „Michelsberg“ werden keine Einwände erhoben.