Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Altertheim beabsichtigt den rechtsgültigen Bebauungsplan „Michelsberg“ zu ändern.

 

Geplant ist u. a. eine Änderung

- der Dachformen und die Anzahl der Vollgeschosse;

- Änderung der Höhen-Oberkante Lärmschutzwall;

- Grundstücksgrenzendarstellung zum Lärmschutzwall;

- der Gehwegdarstellung;

- einer öffentlichen Grünfläche;

- von Baugrenzen mit Ausnahmeregelung zur Anbauverbotszone und

- von Feldwegen an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches.

 

Zu dieser beabsichtigten Bebauungsplanänderung wird der Markt Neubrunn im Rahmen der Behördenbeteiligung im Sinne von § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

Aus Sicht der Bauverwaltung sind keine Berührungspunkte für den Markt Neubrunn vorliegend, so dass der Bebauungsplanänderung zugestimmt werden kann.


Beschluss:

 

Gegen die von der Gemeinde Altertheim beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans „Michelsberg“ werden keine Einwände erhoben.