Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn beabsichtigt auf dem Gelände des gemeindlichen Bauhofs die Errichtung einer offenen Geräteunterstellhalle in Holzbauweise. Die Halle hatte bis vor kurzem auf dem Gelände des neuen Feuerwehrareals in der Ringstraße gestanden und kann in verkleinerter Form auf dem Bauhofgelände einer neuen Nutzung als offene Gerätehalle zugeführt werden.

 

Die Halle soll an die bestehende Bauhofhalle angebaut und in westlicher Richtung zur Mainzer Straße hin aufgestellt werden Sie wird um ein Baufeld verkürzt und überschreitet geringfügig westliche Baugrenze auf dem Grundstück um lediglich 0,66 m / 1,21 m.

Für die Überschreitung der Baugrenze liegt ein Antrag auf Befreiung vor.

Die Vorgaben hinsichtlich des Brandschutzes wird eingehalten, weil zum einen die Halle nur zur Einstellung von Geräten ohne Kraftstoffversorgung vorgesehen ist bzw. zu anderen der Materiallagerung für den Straßenbau dient.

Der Nachbar wird zum Antrag im Nachgang noch beteiligt.

Die Erschließung ist gesichert.

Im Übrigen sind keine weiteren Einschränkungen öffentlich-rechtlicher Art erkennbar.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag sowie dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.