Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der mit der Unteren Forstbehörde in 2009 abgeschlossene Vertrag über Betriebsleitung und Betriebsführung wurde aufgrund der mit Beschluss vom 03.12.2013 getroffenen Entscheidung aus der Beförsterung des Gemeindewaldes durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten AELF auszuscheiden, mit rechtlicher Wirkung zum 01.07.2015 gekündigt.

Nach diesem Beschluss soll die Beförsterung des Gemeindewaldes durch die Forstbetriebsgemeinschaft Würzburg w.V. (FBG) mit Sitz in Würzburg erfolgen. Art und Leistungsumfang der Beförsterung entspricht dem bisherigen Vertrag mit dem AELF. Auf dieser Grundlage wurde nunmehr ein Waldpflegevertrag mit Betriebsleitung und Betriebsführung mit den im Beschluss vom 03.12.2013 genannten Entgeltkosten vorgelegt.

Die Vertragslaufzeit ist bis zum 31.12.2016 befristet und wird unbefristet nach Fristablauf ohne vorherige Kündigung verlängert. Im Übrigen besteht ein halbjährliches Kündigungsrecht zum Ende eines jeden Kalenderjahres.


Beschluss:

 

Dem Waldpflegevertrag mit Betriebsleitung und Betriebsführung mit der Forstbetriebsgemeinschaft w.V. Würzburg  vom 27.03.2015 wird zugestimmt und der Vorsitzende zum Vertragsabschluss ermächtigt.