Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende verliest den Vorbericht sowie den Entwurf der Haushaltssatzung und den Stellenplan im Wortlaut. Im Haushaltsplan sind alle Änderungen in den Einnahmen und Ausgaben eingearbeitet. Die Unterlagen sind dem Protokollbuch beigefügt.


Beschluss:

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Neubrunn folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 3.317.000,-- €

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   1.152.000,-- €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 150.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        300 v.H.

      b) für die Grundstücke (B)                                                                  300 v.H.

 

2.   Gewerbesteuer                                                                                   300 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                                                             400.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.