Sitzung: 14.04.2015 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verliest den Vorbericht sowie den Entwurf der Haushaltssatzung und den Stellenplan im Wortlaut. Im Haushaltsplan sind alle Änderungen in den Einnahmen und Ausgaben eingearbeitet. Die Unterlagen sind dem Protokollbuch beigefügt.
Beschluss:
Auf Grund des Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Neubrunn folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.317.000,--
€
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.152.000,--
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
auf 150.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 300
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 400.000
€
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.