Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit der Firma Manfred Blatz GmbH wurde mit Wirkung vom 01.02.2009 ein sechsjähriger Wartungsvertrag für die Überprüfung der gemeindlichen Feuerlöscher abgeschlossen, der am 31.01.2015 endete.

 

Auf der Grundlage der im vorgenannten Vertrag enthaltenen Festlegungen ist ein neuer Vertrag vorgelegt worden. Die Vertragsgrundlagen, die Preise und Gesamtlaufzeit bleiben unverändert.

 

Die Leistungserbringung und -erfüllung durch den Vertragspartner war in den zurückliegenden Jahren ohne Beanstandung.

 

Gegen einen Neuabschluss des Wartungsvertrages bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Der mit Eingangsdatum vom 30.04.2015 versehene Wartungsvertrag der Fa. Blatz GmbH, Neubrunn, wird für weitere sechs Jahre abgeschlossen.