Gemeinderat Wolfgang Stieber ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 07.05.2015 stellen „Die betroffenen Neubrunner Familien“, vertreten durch Sara Helmstetter und Michaela Heißenhuber, den Antrag, das Thema „Busverbindung Neubrunn – TBB“ in einer Gemeinderatssitzung zu behandeln. Der Antrag ist beigefügt.

 

Es besuchen jährlich mehrere Schülerinnen und Schüler aus Neubrunn und Böttigheim Schulen in Tauberbischofsheim. Durch Böttigheim führen zwei Linien der VerkehrsGesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT). Morgens in Richtung Tauberbischofsheim (6.46 Uhr Böttigheim) und am Nachmittag zurück (13.35 Uhr Böttigheim). Diese Linien werden an Schultagen in Baden-Württemberg bedient.

 

Generell ist zu unterscheiden, ob es um die Einrichtung eines länderübergreifenden Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geht oder um die Schaffung einer Verkehrsanbindung, um Schülerinnen und Schüler in Schulen nach Baden-Württemberg zu fahren. Hierbei ist anzumerken, dass auch Schülerinnen und Schüler unserer Gemeinde Schulen in Wertheim besuchen.

 

Schülerbeförderung:

 

Die Schülerbeförderung ist in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt.

 

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler

-       öffentlicher Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,

-       öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,

-       öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht,

-       öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind,

ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen.

 

Aufgabenträger ist bei Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im Übrigen die kreisfreie Stadt oder der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler.

 

Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Nächstgelegene Schule ist

-       die Pflichtschule (Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG -) oder

-       die Schule, der die Schülerinnen und Schüler zugewiesen sind oder

-       diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.

 

ÖPNV:

 

Die Nahverkehr Würzburg-Mainfranken GmbH übernimmt für Stadt und Landkreis Würzburg sowie für den Landkreis Kitzingen die Gestaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gemeinsamen Nahverkehrsraum.

Als Grundlage dient der gemeinsame Nahverkehrsplan für die Region 2, der 2006 verabschiedet wurde. Er beinhaltet neben den Rahmenbedingungen und der Bestandsaufnahme des Nahverkehrs auch eine Schwachstellenanalyse mit zugehörigem Maßnahmenkatalog.

Die Weiterentwicklung des ÖPNV orientiert sich stark an dem gemeinsam vereinbarten Maßnahmenkatalog. Zur Umsetzung werden von den Gesellschaftern der NWM zusätzliche Fahrleistungen an Betreiber von Linienverkehren vergeben. Der ÖPNV wird jeweils durch die Landkreise finanziell unterstützt.

 

Um eine Verbesserung der Anbindung unserer Gemeinde nach Baden-Württemberg zu erreichen, fanden bereits mehrere Gespräche mit den Landräten aus dem Landkreis Würzburg und dem Main-Tauber-Kreis, mit den Verantwortlichen in den Landratsämtern und mit den jeweiligen Durchführenden des ÖPNV, der NWM und der VGMT, statt. Aktuell ist es nicht möglich, eine Linienverbindung zwischen den beiden Landkreisen zu installieren. Nach Aussage beider Landratsämter wäre die Einführung eines Bürgerbusses eine Möglichkeit, um eine ÖPNV-Anbindung zu realisieren.

 

Die Überprüfung von Möglichkeiten, z. B. eine Busverbindung von Neubrunn nach Böttigheim (Ankunft Böttigheim 6.40 Uhr) einzurichten, hat ergeben, dass dies nicht über den ÖPNV des Landkreises umsetzbar ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Fahrt direkt durch den Markt Neubrunn zu beauftragen. Hierbei entstehen Kosten von 50,-- € / Fahrt.

Da dies jedoch zu teuer ist, ist dies bisher nicht realisiert worden.

 

Die Allianz „Waldsassengau Würzburger Westen“ ist am Montag, 18.05.2015, in München ausgezeichnet worden als eine der 12 Ökomodellregionen in Bayern. Der Vorsitzende hat zusammen mit weiteren Bürgermeistern an dieser Veranstaltung teilgenommen.

Der Vorsitzende wird sich in diesem Zuge nochmals mit dem Landrat in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass die „Ökomodellregion“ wohl ein Argument ist, dass die Busfahrt von Neubrunn nach Böttigheim doch noch realisiert werden könnte. 

Die betroffenen Eltern werden zunächst eine Unterschriftenaktion starten. Mit dieser Liste wird der Vorsitzende beim Landrat vorsprechen.