Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Lärmschutzwand an der Frankenlandhalle in Böttigheim ist im Mai 2015 fertiggestellt worden.

Für die Maßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt worden.

Für die bautechnische Umsetzung der Lärmschutzwanderrichtung sind Kosten in Höhe von 8.698,01 € / Brutto (ohne Planungskosten) entstanden.

 

Der Kostenaufwand ist somit innerhalb der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel geblieben.

 

Das Gremium nahm die Fertigstellung der Lärmschutzwand zur Kenntnis und hat zum Schutz der Holzbohlen z. B. eine “verlorene Holzbrettabdeckung“ angesprochen.


Beschluss:

 

Die Fertigstellung der Lärmschutzwand wurde zur Kenntnis genommen.