Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

In Erfüllung der in Art. 48 Abs. 2 BayBO enthaltenen Forderung, dass öffentlich zugängliche bauliche Anlagen für den Besucher- und Benutzerverkehr barrierefrei erreichbar sein müssen, wurde im Treppenhaus des Rathauses Neubrunn ein behindertengerechter Treppenlift der Firma HIRO installiert.

Damit die Anlage zur öffentlichen Nutzung freigegeben werden kann, hat am 22.05.2015 eine sicherheitstechnische Überprüfung des Lifts mit grundlegender Überprüfung und Wartung durch einen Servicetechniker der Firma stattgefunden.

Die Anlage wurde gewartet, technisch geprüft und freigegeben.

Da der Treppenlift eine sicherheitsrelevante öffentlich genutzte Anlage ist, muss diese in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle unterzogen werden.

Dazu hat die Firma HIRO-Lift GmbH einen Wartungsvertrag für die Anlage vorgelegt. Danach wird in jährlichem Rhythmus eine Wartung durchgeführt.

Vertragslaufzeit 24 Monate mit anschließender jährlicher Verlängerung. Pauschale Wartungskosten 273,70 €/brutto mit Ersatzteilrabattierung von 10 %.


Beschluss:

 

  1. Für den allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr wird zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus Neubrunn der im Treppenhaus befindliche horizontale Treppenlift zur öffentlichen Nutzung freigegeben.

 

  1. Mit der Firma HIRO LIFT GmbH wird ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten zum jährlichen pauschalen Wartungspreis von 273,70 € / Brutto zzgl. Materialkosten abgeschlossen.