Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 15

Sachverhalt:

 

Mit Ablauf des 31.12.2015 enden die mit der AKDB abgeschlossenen Outsourcing-Verträge. Grundlage dieser Verträge ist die Bereitstellung von Anwenderverfahren für die verwaltungstechnische Umsetzungen von kommunalrechtlichen Aufgaben. Die Programme sind bei der AKDB ausgelagert, werden dort systemtechnisch gewartet und gesichert.

 

Die AKDB ist unter Verweis auf die ablaufenden Verträge um Vorlage verschiedener Vertragsangebote gebeten worden. Es sollte ermittelt werden, wie sich der Kostenaufwand der EDV darstellt, wenn alle bzw. nur einige Anwendungsprogramme lokal vorgehalten werden und gegenüberstellend weiterhin im Outsourcingbetrieb angewendet werden.

 

Um einen weiteren Vergleich mit der AKDB zu erhalten wurden von den Firmen Komuna, Kolibri und Geoinform Angebote zu div. Anwenderprogrammen eingeholt. Diese bieten für die Bereiche Einwohnermeldewesen bzw. Grundstücksverwaltung Software an.

 

Die Angebote wurden ausgewertet und dem Gemeinderat vorgelegt.

 

In den Lokalvorhaltungskosten der Anwendungsprogramme sind keine Aufwändungen für Programmschulungen der Mitarbeiter, administrative und systembedingte Softwaretätigkeiten enthalten, die durch Updates, Upgrades der Programme sowie den damit anfallenden Konfigurationen auf den Einzelplätzen entstehen.

 

Als weiterer Kostenaspekt ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz verschiedener Anwender-programme zusätzliche Schnittstellenfreigaben erfordert, die zu Kostenmehrungen führen können.

 

Nach Auswertung der Angebote erscheint zwar vordergründig der Einsatz verschiedener Programmanbieter auf lokaler Basis günstig, ist aber im Hinblick auf die zu amortisierenden Gesamtkosten als relativ anzusehen, weil neben diesen Softwarekosten die damit verbundene Hardwareperipherie (Server, Backupserver, Speichermedium und Einzelarbeitsplätze) einen kürzeren Erneuerungszyklus erforderlich macht. Dies insbesondere, weil die lokal gehaltenen Datenbanken und Programme mind. doppelt abgesichert werden müssen, um einen Datenschutz und Vollbetrieb gesichert zu gewährleisten.

 

Der Vorsitzende erläuterte die mit einem lokalen Betrieb der EDV im Rathaus verbundenen besonderen Pflichten des EDV-Betreibers im Hinblick auf Sicherung, Wartung, Beschaffung der Hardware und Softwarepflege.

 


Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat hat nach kurzer Diskussion beschlossen, die weitere EDV-Betreuung des Rathauses im Outsourcingverfahren durch die AKDB Bayern ab dem 01.01.2016 fortführen zu wollen und beschlossen, das Angebot der AKDB vom 31.03.205 für die Verlängerung des Outsourcingvertrages anzunehmen.