Aus den Reihen des Gemeinderates kam die Anregung, sich zu überlegen, ob nicht von den Besuchern der Feier ein Unkostenbeitrag in Form eines Eintrittsgelds von 1 € erhoben werden sollte. Der Vorsitzende verwies zum einen darauf, dass das Kassieren von Eintrittsgeldern auf den Kreisstraßen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist und zum anderen eine Überwachung aufgrund der Vielzahl an innerörtlichen Zuwegungen logistisch nur schwer umsetzbar sei. Angeregt wurde in diesem Zusammenhang, dies mit einer Preiserhöhung der Getränke und Speisen zu kompensieren.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.