Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bauherr/in:                  Matthias Menig, Hauptstraße 36, 97277 Neubrunn

Bauvorhaben:             Einbau eines Kosmetikstudios in einer Scheune auf dem Anwesen Hauptstraße 36, 97277 Neubrunn, Grd. St. Fl. Nr. 253, Gmrkg. Neubrunn und Abbriss von Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 244, Gmrkg. Neubrunn

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 253 ist die Errichtung eines Kosmetikstudios in einer Scheune geplant. Beabsichtigt ist ferner, einen weiteren Zugang und Fluchtweg über das nördlich gelegene Grundstück Fl. Nr. 244, Mittelgasse 7, Neubrunn, herzustellen und auf diesem Grundstück die erforderlichen Pkw-Stellplätze nach Abriss von Nebengebäuden einzurichten.

Das Grundstück wurde zwischenzeitlich vom Antragsteller erworben. Ferner eine zusätzliche Fläche (Traufgang) aus dem Grundstück Fl. Nr. 251, die insbesondere für den Rettungsweg erforderlich ist.

Der erforderliche Brandschutznachweis wird noch nachgereicht.

 

Das Bauvorhaben kommt im unbeplanten Innenbereich (Dorfgebiet) zur Ausführung und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sich  in die Eigenart der näheren Umgebung –MD- einfügen und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 u. 2 BauGB sind als erfüllt anzusehen.

 

Als zu berücksichtigender öffentlich-rechtlicher Belange ist festzuhalten, dass zur Bereitstellung und Vorhaltung der Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 244 Baulichkeiten (Scheunen und Schuppen etc.) beseitigt werden müssen. Eine Abrissanzeige im Sinne von Art. 57 Abs. 5 BayBO liegt darüber nicht vor. Insoweit muss darauf hingewiesen werden, dass die Schaffung / Herstellung der Stellplätze auf dem Baugrund- bzw. Nachbargrundstück mit Nutzungsbeginn des Kosmetikstudios umgesetzt sein muss.

 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben mit Unterschriftsleistung zugestimmt.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird mit der Vorgabe zugestimmt, dass die Stellplätze nachzuweisen sind.