Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 13.11.2014 endete der Konzessionsvertrag Strom zwischen dem Bayernwerk und der Gemeinde.

 

Mit amtlicher Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.11.2012 erging die öffentliche Aufforderung an die Stromanbieter zur Abgabe von Angeboten.

 

Es lagen in der Fortfolge nur zwei Interessenbekundungen - N-ERGIE und Bayernwerk AG -  zur Teilnahme an der Vergabe vor.

 

Lediglich die Firma Bayernwerk AG hat die Übersendung von Netzdaten im Sinne des § 46 Abs. 2 S. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von der Gemeinde angefordert, so dass nun ein Vertragsentwurf „Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie“ vorliegt.

Der Vertrag entspricht im Wesentlichen dem bayer. Musterkonzessionsvertrag 2015.

Der Neuvertrag enthält einige grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Pflichten des Konzessionsnehmers, die ihre Grundlage im EnWG haben. Diese Ergänzungen und Erläuterungen zum Vertrag sind in der beiliegenden Vergleichsdarstellung dargestellt.

Hier ist die Anhebung der Gewährleistungszeit bei Bauarbeiten von 5 auf 7 Jahre, die Vertragsdauer von 20 Jahren mit Kündigungsrecht nach 10 bzw. 15 Jahren und insbesondere die Folgekostenregelung bei Änderungen am bestehenden Netz (vormals 100 % Gemeinde, nunmehr 20 % Gemeinde und 80 % Konzessionsnehmer) zu erwähnen.

 

Weitere Angebote wurden nicht abgegeben.


Beschluss:

 

Dem vorgelegten Entwurf des Konzessionsvertrags wird zugestimmt und der Vorsitzende auf dieser Vertragsentwurfsbasis zum Vertragsabschluss bevollmächtigt.