Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bauherr/in:                  Günter Spitzhüttl, Unteraltertheimer Straße 2, 97277 Neubrunn

Bauvorhaben:             Nutzungsänderung mit Erweiterung des Lebensmittelmarktes innerhalb des VIVA-Marktes auf Fl. Nr. 15618, Gmrkg. Neubrunn

 

Das Bauvorhaben der Gebäudeklasse 3 und Sonderbau nach Art. 2 Abs. 3 Zif. 3 und Abs. 4 Zif. 4 BayBO befindet sich im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einzelhandel und Dienstleistung“ und daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Der bestehende Lebensmittelmarkt hat eine Verkaufsfläche von 622,52 m² und vergrößert sich durch die Übernahme des vormaligen Schreibwaren- und Spielwarengeschäfts auf 809,71 m².

 

Die Regierung von Unterfranken ist im Vorfeld der Planung zum Vorhaben gehört worden und hat in ihrer Landesplanerischen Stellungnahme vom 21.05.2015 dem Vorhaben zugestimmt und keine Einwände erhoben.

 

Die Nutzungsänderung mit Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am VIVA-Gebäude mit Erweiterung des EDEKA-Marktes kann nicht im Wege der isolierten Befreiung zugestimmt werden, weil der VE-Plan die Verkaufsfläche für Lebensmittel auf max. 700 m² begrenzt und es sich hier insbesondere nicht um ein verfahrensfreies Bauvorhaben im Sinne von Art. 57 BayBO handelt.

Für diese Überschreitung der im VE-Plan festgesetzten max. Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt wurde mit Antrag vom 03.07.2015 Befreiung von der Festsetzung des VE-Plans nach Art. 63 BayBO beantragt.

 

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.


Beschluss:

 

Dem Bauantrag auf Nutzungsänderung und der beantragten Abweichung von der Festsetzung des VE-Plans „Einzelhandel und Dienstleistung“ für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes wird zugestimmt und Befreiung erteilt.