Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen einer geförderten Infrastrukturmaßnahme ist ein landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen im Landkreis Würzburg in Böttigheim im Jahre 2013 ausgeführt worden.

 

Ab der Einmündung des Weges (am Riedbrunnen) mit der Fl. Nr. 3162 wurde im Anschluss an den Weg „Weg im Hochrainfeld“, Fl. Nr. 2842, der am „Seelein“ weiterführende, nicht ausgebaute Weg als geförderter „Wirtschaftsweg“ auch als Lückenschluss von bestehenden Wander- und Radwegenetzen in Bayern ausgebaut.

 

Am Ende des Weges „Weg im Hochrainfeld“, Fl. Nr. 2.842, ist der „Wirtschaftsweg“ in südwestlicher Richtung, den Weg Fl. Nr. 3.114 kreuzend über die gemeindlichen Grundstücke mit den Flurnummern 3150, 3149 und 3143  bis zur Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg, Gemarkungsgrenze Böttigheim/ Werbach weiterführend, ausgebaut worden. Er ist in bituminierter Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von 3,00 m und beidseitiger Bankette von je 0,50 m auf einer Gesamtlänge von 633 m hergestellt. Der Ausbau entspricht der VO über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege v. 19.11.1968 und den Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW 99).

 

Mit der ausgeführten Wegeausbaumaßnahme ist eine neue Straße mit der Eigenschaft einer öffentlichen Straße hergestellt worden, die auch dem Wander- und Radverkehr (Wirtschaftsweg) dient. Entsprechend seiner Eigenschaft ist der Wirtschaftsweg in seiner Funktionserweiterung (Wander- und Radweg) klassifiziert als „öffentlicher Feld- und Waldweg“ nach Art. 6 BayStrWG zu widmen.

 

Mit Neubau und Ausbau des öffentlichen Feld- und Waldweges (Wirtschaftsweg) ist kraft Gesetzes der Markt Neubrunn Träger der Straßenbaulast (Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).


Beschluss:

 

  1. Der ausgebaute Wirtschaftsweg wird vom Markt Neubrunn als Träger der Baulast zum „öffentlichen Feld- und Waldweg“ gewidmet und auch zur Wander- und Radwegenutzung freigegeben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Eintragungsverfügung nach dem BayStrWG i. V. m. der VO über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse mit Bestandsverzeichniseintragungen für die Verlängerung des Weges „Weg im Hochrainfeld“ zu erstellen.