Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

An- und Umbau eines Einfamilienwohnhauses  auf dem Grundstück Fl. Nr. 1.091/3, Gmrkg. Neubrunn

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1.091/3, Gemarkung Neubrunn, ist ein Wohnhausanbau und -umbau zur Erweiterung eines bestehenden Einfamlienwohnhauses geplant.

 

Das Bauvorhaben kommt im unbeplanten Innenbereich zur Ausführung und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung –MD- einfügen und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 u. 2 BauGB sind als erfüllt anzusehen.

 

Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.