An der vom Markt Neubrunn mit Schreiben vom 5.06.2013 abgegebenen Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren „Steuerung der Windkraft“ im vereinbarten VGem-Gebiet Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach, Main-Tauber-Kreis, sind keine Änderungen veranlasst und wird weiterhin aufrecht erhalten.

Die im gemeinsamen Ausschuss behandelte Stellungnahme des Marktes Neubrunn berücksichtigt nicht dessen Bedenken im Hinblick auf den eintretenden Sperrigeleffekt um den Ort Neubrunn herum.

Gegenüber der VGem wird nochmals auf den Beschluss Bezug genommen, in dem auf den Sperrriegeleffekt hingewiesen worden ist.