Sitzung: 06.10.2015 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Markt Helmstadt beabsichtigt, eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt vorzunehmen, um einen Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Verwallung südlich der A 3“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Vorgesehen ist dabei die im Anschluss an die BAB A 3 südlich gelegenen ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in das v.g. Sondergebiet umzuwandeln.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB wird der Markt Neubrunn als beteiligte Behörde gehört.
Bedingt durch die Lage und Örtlichkeit des Vorhabens sind für den Markt Neubrunn keine Einwirkungen und Berührungspunkte gegeben.
Beschluss:
Gegen die beabsichtigte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Helmstadt werden keine Einwände erhoben.