Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Markt Helmstadt beabsichtigt, eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Markt vorzunehmen, um einen Bebauungsplan „Sondergebiet (SO) Verwallung südlich der A 3“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.

 

Vorgesehen ist dabei die im Anschluss an die BAB A 3 südlich gelegenen ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in das v.g. Sondergebiet umzuwandeln.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB wird der Markt Neubrunn als beteiligte Behörde gehört.

 

Bedingt durch die Lage und Örtlichkeit des Vorhabens sind für den Markt Neubrunn keine Einwirkungen und Berührungspunkte gegeben.


Beschluss:

 

Gegen die beabsichtigte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Helmstadt werden keine Einwände erhoben.