Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Altertheim beabsichtigt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens eine 8. Flächennutzungsplanänderung und einen Bebauungsplan „Windpark Tannet“ festzusetzen. Dazu ist nach § 4 BauGB das Verfahren zur vorzeitigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingeleitet worden, von Seiten des Marktes Neubrunn Stellung zum Vorhaben nehmen.

 

Nach der Planung ist vorgesehen, einen Bebauungsplan „Windpark Tannet“ zur Windenergienutzung zu erlassen und parallel dazu eine 8. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Das Plangebiet umfasst ein ca. 4,18 ha großes Areal nördlich von Unteraltertheim und soll drei WKA`s aufnehmen. Der Abstand der WKA zur Gemarkungsgrenze Neubrunn ist > 2.000 m im Sinne von Art. 82 Abs. 1 BayBO.

 

Bedingt durch die Lage und Örtlichkeit des Vorhabens sind die Interessen des Marktes Neubrunn nicht beeinträchtigt.


Beschluss:

 

Gegen die von der Gemeinde Altertheim beabsichtigte Bauleitplanung (Erlass eines Bebauungsplans „Windpark Tannet“ und 8. Flächennutzungsplanänderung) werden keine Einwände erhoben.