Sitzung: 03.11.2015 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Bayerische Staatsregierung
hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit
"schnellem Internet" zu erreichen. Die aktive Mitwirkung der Kommunen
im Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie ist hierfür Voraussetzung. Um
die Attraktivität des Förderprogramms zu steigern und alle bayerischen Kommunen
zu motivieren, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, führt der Freistaat
Bayern ein "Startgeld Netz" ein. Das "Startgeld Netz" wird
ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zum
Breitbandausbau ausgezahlt. Mit dem "Startgeld Netz" unterstützt der
Freistaat Bayern die Kommunen bei der administrativen Abwicklung des
Förderprogramms. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt die Beauftragung von
externen Planungsbüros ebenso wie der Personal- und Sachaufwand in der Kommune.
Das "Startgeld
Netz" wird als feste Verwaltungspauschale (Festbetrag) geleistet. Die
Zuwendung beträgt einmalig 5.000 Euro pro Kommune. Das "Startgeld
Netz" wird auf eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern angerechnet.
Im Falle der Einstellung des
Förderverfahrens, z. B. weil zwischenzeitlich ein Telekommunikationsunternehmen
im geplanten Erschließungsgebiet eigenwirtschaftlich ausbaut, erfolgt keine
Rückforderung der Mittel des ausgezahlten „Startgeld Netz“.
Gemäß der Breitbandrichtlinie
sind folgende Punkte für das Förderverfahren vorgeschrieben:
1. Bestandsaufnahme im
Gemeindegebiet
2. Markterkundung mit
vorläufigem Erschließungsgebiet
3. Veröffentlichung Ergebnis
der Markterkundung
4. Auswahlverfahren
Bekanntmachung
6. Verfahren bei
Bezirksregierung
7. Abschluss
Kooperationsvertrag
8. Veröffentlichung
Fördersteckbrief
9. Veröffentlichung
abschließende Projektbeschreibung
Um diese Schritte
durchführen zu können, bedarf es eines externen Planungsbüros. Durch das Amt
für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg wurden uns auf Anfrage 4
Büros, welche in Unterfranken tätig sind, genannt.
Da es in beiden
Ortsteilen Bereiche gibt, in denen kein VDSL verfügbar ist, sollte die
Möglichkeit eines weiteren Ausbaues auf Grundlage des Förderprogramms geprüft
werden.
Um in das
Förderverfahren einzusteigen, ist es notwendig, ein entsprechendes
Ingenieurbüro zu beauftragen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Ingenieurbüros zum Einstieg in das Breitbandförderverfahren einzuholen.