Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit "schnellem Internet" zu erreichen. Die aktive Mitwirkung der Kommunen im Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie ist hierfür Voraussetzung. Um die Attraktivität des Förderprogramms zu steigern und alle bayerischen Kommunen zu motivieren, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, führt der Freistaat Bayern ein "Startgeld Netz" ein. Das "Startgeld Netz" wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zum Breitbandausbau ausgezahlt. Mit dem "Startgeld Netz" unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei der administrativen Abwicklung des Förderprogramms. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt die Beauftragung von externen Planungsbüros ebenso wie der Personal- und Sachaufwand in der Kommune.

 

Das "Startgeld Netz" wird als feste Verwaltungspauschale (Festbetrag) geleistet. Die Zuwendung beträgt einmalig 5.000 Euro pro Kommune. Das "Startgeld Netz" wird auf eine Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern angerechnet.

 

Im Falle der Einstellung des Förderverfahrens, z. B. weil zwischenzeitlich ein Telekommunikationsunternehmen im geplanten Erschließungsgebiet eigenwirtschaftlich ausbaut, erfolgt keine Rückforderung der Mittel des ausgezahlten „Startgeld Netz“.

 

Gemäß der Breitbandrichtlinie sind folgende Punkte für das Förderverfahren vorgeschrieben:

 

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

3. Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

4. Auswahlverfahren Bekanntmachung

6. Verfahren bei Bezirksregierung

7. Abschluss Kooperationsvertrag

8. Veröffentlichung Fördersteckbrief

9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

 

Um diese Schritte durchführen zu können, bedarf es eines externen Planungsbüros. Durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg wurden uns auf Anfrage 4 Büros, welche in Unterfranken tätig sind, genannt.

 

Da es in beiden Ortsteilen Bereiche gibt, in denen kein VDSL verfügbar ist, sollte die Möglichkeit eines weiteren Ausbaues auf Grundlage des Förderprogramms geprüft werden.

 

Um in das Förderverfahren einzusteigen, ist es notwendig, ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Ingenieurbüros zum Einstieg in das Breitbandförderverfahren einzuholen.