Folgende Beträge sind für Zweit- und Drittkinder in den beiden Kindergärten gezahlt worden:

 

Für Neubrunn ist für das Jahr 2014 ein Betrag von 5.666,00 € und 2015 ein Betrag von 5.044,00 € bezahlt worden.

Für Böttigheim sind für 2014 1157,00 € und für 2015 864,00 € angefallen.

Für 2015 gilt dies jeweils für den Zeitraum von Januar bis August.